Bauer Immobilien Immobilienmakler Dornstetten und bundesweit

Bauer Immobilien
Günter Bauer
Lenzhalde 4
72280 Dornstetten
Telefon: 07443 / 967558
Fax: 07443 / 967551
E-Mail: info@immobilie-pflege.de

Bauer Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

Pflegeimmobilien als Kapitalanlage

Ideal zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge für Privatinvestoren

Was sind Pflegeimmobilien?

Investieren Sie in den wertstabilen und sicheren Zukunftsmarkt.

Bei Pflegeimmobilien handelt es sich um einzelne Wohneinheiten bzw. Appartements, die sich in Alters- und Pflegeheimen für pflegebedürftige Menschen oder in gemischten Einrichtungen für betreutes Wohnen und Pflege befinden.

Der private Kapitalanleger hat die Möglichkeit in einzelne oder mehrere solcher Pflegeimmobilien zu investieren und kann somit diese lukrative Kapitalanlage mit einer attraktiven Mietrendite zum eigenen Vermögensaufbau nutzen.

Warum in Pflegeimmobilien investieren?

Der Pflegemarkt ist ein Wachstumsmarkt

Aufgrund der demographischen Entwicklung in Deutschland – wir werden immer älter – steigt der Bedarf an stationären Pflegeeinrichtungen stetig an. Wir stehen jedoch vor einer Situation, dass bereits heute der Bedarf an Pflegeplätzen nicht mehr gedeckt werden kann. Die Schere zwischen Pflegebedarf und vorhandenem Angebot an Pflegeeinrichtungen wird in den nächsten Jahren weiter auseinandergehen.

Studien zufolge geht man davon aus, dass bis zum Jahr 2030 ca. 300.000 Pflegeplätze benötigt werden. Die Situation wird noch verschärft durch die Tatsache, dass viele in die Jahre gekommene Pflegeeinrichtungen nicht mehr den heutigen Standards entsprechen und durch neue Einrichtungen ersetzt werden müssen.Es ist also in den nächsten Jahren von einer deutlichen Unterdeckung an Pflegeimmobilien auszugehen.

Diese Tatsache macht ein Investment in eine Pflegeimmobilie weitgehend unabhängig von der wirtschaftlichen Konjunktur und zu einer besonders sicheren und wertstabilen Kapitalanlage

Warum in Pflegeimmobilien investieren?

Ein Bauträger bzw. Projektentwickler plant in Zusammenarbeit mit dem zukünftigen Betreiber den Bau einer Pflegeeinrichtung mit bspw. 80 – 120 Pflegeappartements. Diese werden nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) in einzelne Einheiten aufgeteilt und im Teileigentum an Kapitalanleger verkauft. Mit Bezahlen des Kaufpreises und Eintragung im Grundbuch wird der Investor Eigentümer der Pflegeimmobilie und kann diese jederzeit wieder verkaufen, verschenken oder vererben, ganz wie er will.

Der Betreiber als Generalmieter der Pflegeeinrichtung unterschreibt einen Mietvertrag mit meist mindestens 20 Jahre Laufzeit plus Verlängerungsoption. Während der Laufzeit des Mietvertrages obliegen dem Betreiber und dem Verwalter der Einrichtung alle verwaltungstechnischen Aufgaben wie Erstellen der Nebenkostenabrechnung, Beauftragung notwendiger Reparaturen als auch die Mietersuche.

Die Miete erhält der Eigentümer vom Betreiber als Generalmieter und nicht vom Bewohner des Pflegeappartements, selbst dann, wenn das Pflegeappartement einmal leerstehen sollte.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Kauf direkt vom Bauträger, daher zahlen Sie keine Maklercourtage
  • Hohe Sicherheit der Investition durch Anlage in einen weitestgehend konjunkturunabhängigen Wachstumsmarkt
  • Hohe Standort und Projektsicherheit. Die Standorte für neue Projekte werden sorgfältig nach Bedarf ausgesucht, der Bau erfolgt nach den neuesten Anforderungen der Branche
  • Langfristiger Vermögenszuwachs durch attraktive Renditen von 3,20%-4,00% (Bruttomietrendite)
  • Grundbuchamtliche Absicherung der Investition
  • Langfristiger Mietvertrag über 20 Jahre und mehr plus Verlängerungsoption
  • Miete direkt vom Betreiber auch bei Leerstand
  • Inflationsschutz durch indexierte Miete
  • Kein Verwaltungsaufwand
  • Geringe Instandhaltungsrücklage. Der Eigentümer ist in der Regel nur für „Dach und Fach“ verantwortlich. Alle anderen Instandhaltungskosten trägt meist der Betreiber
  • Bevorzugtes Belegungsrecht. Sollten Sie selbst ein Appartement in der Pflegeeinrichtung nutzen wollen, erhalten Sie vom Betreiber ein bevorzugtes Belegungsrecht
  • Steuerliche Vorteile durch Abschreibung der Immobilie und des Inventars

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage.

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